Erstberatung: 190,00€ zzgl. 19% USt.
Weitere Beratungsleistungen:
- entweder nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder gemäß Vergütungsvereinbarung (Selbstzahler) oder
- auf der Basis von Verfahrenskostenhilfe, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (Partei kann die Kosten des Verfahrens nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen)
Über die zu erwartenden Kosten in Ihrem Fall informiere ich Sie im Einzelnen in unserem Erstgespräch.